Lehr­ver­träge unter 18: Mehr­heit mit Höchst­ar­beits­zeiten über 40 Stunden

Eine Verordnung über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmer schreibt vor, dass schulentlassene Jugendliche nicht länger als die berufsübliche Arbeitszeit und höchstens 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden dürfen. Wie Alexander Batliner (FBP) aufgefallen ist, werde diese Höchstarbeitszeit von 40 Stunden jedoch nicht durchgehend eingehalten. So hätte das zuständige Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) gar Lehrverträge genehmigt, in welchen eine Arbeitszeit von bis zu 44 Stunden pro Woche vorgeschrieben sind. Und tatsächlich: Laut Regierungsrätin Dominique Hasler hat die grosse Mehrheit (536 der derzeit 835 Lernenden unter 18 Jahren) Lehrverträge, bei denen die wöchentliche Höchstarbeitszeit über 40 Stunden liegt – insbesondere ist dies in den Sektoren Gewerbe, Gesundheit, Industrie oder den Banken der Fall.
Das bedeutet aber nicht, dass die Jugendlichen mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten – zumindest nicht im Gesamtdurchschnitt. Wie Dominique Hasler die Kleine Anfrage beantwortete, gebe es die sogenannte Vorholzeitregelung: «Die Bestimmung lässt eine längere Wochenarbeitszeit zu, insofern diese Vorholzeit für Brückentage, nicht gesetzliche freie Tage etc. berücksichtigt und diese Gleitzeit wieder innert Frist kompensiert werden kann.» Zudem könne in Ausnahmefällen oder in Fällen, in denen dies durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, von der Höchstarbeitszeit abgewichen werden – laut Ministerium würden dann mit den Betroffenen und dem ABB entsprechende Massnahmen festgelegt. Die maximale Arbeitszeit dürfe die im Gesetz festgelegten 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels sowie die definierten 48 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer festgelegte Höchstarbeitszeit jedoch nicht überschreiten.